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erziehenswert! bietet

Erziehungsberatung vor einvernehmlicher Scheidung an!

Das neue Gesetz verpflichtet zu einem Erziehungsberatungstermin vor der Scheidung und

stellt sicher, dass die Eltern bestmöglich informiert sind,

wie Sie Ihrem Kind die Trennung erleichtern und Folgeschäden vermeiden können.

Es sind Einzel-, Paar- und Gruppentermine für die Beratung vor der Scheidung möglich.

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin:

0650/ 84 03 211

Information des Ministeriums:

Nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz (AußStrG) haben Eltern vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben bera- ten lassen. Grundgedanke dieser Norm ist es, bei scheidungswilligen Eltern auf diese Weise ein Bewusstsein zu schaffen, wie Kinder die Scheidung auf emotio- naler Ebene erleben; den informierten Eltern soll ermöglicht werden, ihre Tren- nung so zu gestalten, dass für ihre Kinder möglichst wenig Leid entsteht bezie- hungsweise sich für die betroffenen Kinder allenfalls sogar Entwicklungschancen auftun.

www.bmwfj.gv.at